Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

Geltungsbereich, Allgemeines

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vereinbarungen, einseitigen Zusagen von hyperCMS wie generell sonstigen Rechtshandlungen im Rahmen derartiger Beziehungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners gelten nicht, sofern hyperCMS der Anwendbarkeit derselben nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(2) Ein Verweis des Geschäftspartners auf seine eigenen AGB gilt nicht als Zustimmung zur Anwendbarkeit derselben, möge diese auch angeschlossen sein und das Vertragswerk unterfertigt werden. Aus dem Fehlen eines Vorbehaltes von hyperCMS zur Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners kann nicht auf eine Zustimmung geschlossen werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Geschäftspartners müssen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit stets zusätzlich von hyperCMS unterfertigt werden.

(3) Mündliche Erklärungen, Auskünfte, Empfehlungen, Vereinbarungen oder sonstige Mitteilungen von hyperCMS sind nur verbindlich, sofern diese in weiterer Folge schriftlich bestätigt werden. Sie bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Geschäftsführer und/oder Prokuristen in vertretungsbefugter Zahl.

Angebote, Leistungsumfang

(1) Sämtliche Angebote von hyperCMS erfolgen freibleibend.

(2) Der Geschäftspartner ist an allfällige Angebote (insbesondere Bestellungen oder Aufträge) 30 Kalendertage gebunden. Eine Bestellung oder ein Auftrag gilt dann als angenommen, wenn dieser von hyperCMS schriftlich bestätigt wurde.

(3) Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(4) hyperCMS ist berechtigt, den Leistungsumfang zu verändern. Änderungen des Leistungsumfanges werden dem Kunden schriftlich, per Telefax, mittels E-Mail oder auf sonstige technische Weise mitgeteilt. Unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats erlangen diese Änderungen Gültigkeit. Der jeweilige Tarif für den von hyperCMS angebotenen Leistungsumfang ist aus dem jeweils gültigen Tarifblatt bzw. der Vereinbarung ersichtlich.

Preise und Zahlung

(1) Die Leistungsentgelte und Preise (vereinfachend gemeinsam „Preise“) von hyperCMS ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die Verrechnung erfolgt je nach Vereinbarung, spätestens aber ab dem Tage der Bereitstellung der Leistungen durch hyperCMS. Die Beträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung keine andere Frist angegeben wird. Bei Dauerschuldverhältnissen erfolgt die Verrechnung monatlich im Voraus.

(2) hyperCMS ist berechtigt, die Preise mit zukünftiger Wirkung zu verändern. Preisänderungen pro Jahr von bis zu 3% oder in der Höhe des Verbaucherpreisindex von Österreich werden dem Geschäftspartner nicht vorab angekündigt. Preisänderungen pro Jahr über 3 % oder über dem Verbraucherpreisindex von Österreich werden dem Geschäftspartner schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Kalendermonats erlangen diese Änderungen Gültigkeit. Dem Geschäftspartner steht bei Preisänderungen, die 10 % über einer bloßen Inflationsanpassung liegen, ein außerordentliches Kündigungsrecht binnen Monatsfrist ab Verständigung von der Preisänderung zu.

(3) Die vom Geschäftspartner an hyperCMS zu leistenden Zahlungen können mittels Lastschrift aufgrund einer (gesonderten) Einzugsermächtigung von dem Konto des Geschäftspartners durch hyperCMS angefordert werden.

(4) Bei Weigerung der kontoführenden Stelle, die Lastschrift einzulösen oder einem aus sonstigem Grunde dem Geschäftspartner zuzurechnenden Zahlungsverzug, werden Verzugszinsen von 9 Prozentpunkten verrechnet, sofern auf der Rechnung kein anderer Prozentsatz angegeben wird. Der Geschäftspartner ist weiters verpflichtet, durch den Zahlungsverzug oder die Geltendmachung entstehende Kosten wie z.B. Mahnspesen, Inkassospesen und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

(5) Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners ist hyperCMS - unbeschadet sonstiger Rechte - berechtigt, Leistungen und Lieferungen unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Geleistete Anzahlungen verfallen in diesem Fall. hyperCMS erhält eine nicht minderbare verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des Gesamtauftragswertes (brutto) oder bei Dauerschuldverhältnissen von sechs Monatsentgelten. Bei Mischformen ist sinngemäß vorzugehen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bleibt unberührt.

(6) Gegen Forderungen von hyperCMS kann durch den Geschäftspartner nicht aufgerechnet werden, es sei denn die Forderung ist gerichtlich rechtskräftig festgestellt. Jede Zession allfälliger Forderungen gegen hyperCMS durch den Geschäftspartner ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von hyperCMS gültig und wirksam.

(7) Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum an körperlichen Gegenständen (so auch Handbücher, Datenträger oder Hardware) geht erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen von hyperCMS gegenüber dem Geschäftspartner auf Letztgenannten über.
Das geistige Eigentum (Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte, sonstige Schutz- oder Nutzungsrechte etc.) verbleibt - soweit im Einzelnen nicht ausdrücklich schriftlich Gegenteiliges vereinbart wird - stets bei hyperCMS.

(8) Soweit dem Geschäftspartner Rechte eingeräumt werden, sind diese - soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart - nicht übertragbar und nicht ausschließlich. Insbesondere ist der Geschäftspartner nicht berechtigt, das Produkt oder Teile desselben ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von hyperCMS entgeltlich oder unentgeltlich zu vermieten, verleihen, verleasen, veräußern oder in welcher technischen Form auch immer gänzlich oder teilweise Dritten zugänglich zu machen. Der Objektcode von Programmen darf außerdem nicht disassembliert werden. Ebenso ist es untersagt, auf welche technische Art und Weise auch immer, denselben oder Teile davon bzw. die Programmlogik oder Teile derselben, zu rekonstruieren. Unterlizenzen können gleichfalls nicht eingeräumt werden.

Vertragsdauer

(1) Soweit es sich um Dauerschuldverhältnisse handelt und nichts anderes vereinbart wird, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und wird automatisch für die Dauer der vereinbarten Zahlungsperiode verlängert. Verträge mit einer Zahlungsperiode von einem oder mehr Jahren können von beiden Geschäftspartnern unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich zum Ende der jeweiligen Zahlungsperiode aufgekündigt werden. Bei unterjährigen Zahlungsperioden gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten, sofern nicht anders vereinbart. Es gilt das Datum des Poststempels.

(2) Aus wichtigem Grunde kann der Vertrag von beiden Geschäftspartnern jederzeit aufgelöst werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn ein Geschäftspartner seinen vertraglichen Verpflichtungen trotz Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist nicht nachkommt oder die Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder Einwirkungen Dritter, die mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht abgewehrt werden können, unmöglich wird.

(3) hyperCMS ist insbesondere berechtigt, seine Leistungen unter Aufrechterhaltung seiner Rechte aus dem Vertrag zurückzuhalten, wenn der Geschäftspartner

a) Wartungen durch hyperCMS nicht zulässt;

b) das Produkt missbräuchlich verwendet oder Störungen verursacht;

c) monatliche Rechnungen für Support oder Cloud Services nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versandt begleicht;

d) offene Rechnungen für alle anderen Leistungen für mehr als 1 Monat nicht begleicht;

e) sonstige Handlungen setzt, die der Geschäftspolitik von hyperCMS entgegenstehen.

(4) Bei Beendigung des Vertrages werden vom Geschäftspartner übergebene Datenbestände (mit Ausnahme solcher zur Dokumentation und Nachvollziehung der Geschäftsbeziehung), insbesondere EDV-technisch vom Geschäftspartner abgelegte Inhalte, gelöscht. Von hyperCMS lizensierte Softwareteile bzw. Programme oder Programmpakete sind zurückzustellen.

(5) hyperCMS ist berechtigt, soweit der Verdacht eines Verstoßes gegen Bestimmungen dieser Vereinbarung vorliegt, die Einhaltung dieser Bestimmungen durch eine zur Verschwiegenheit verpflichtete Person überprüfen zu lassen. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, dieser Person Zugang zu allen Betriebsräumlichkeiten und EDV-Systemen zu verschaffen. Stellt sich der Verdacht als unbegründet heraus, trägt hyperCMS die Kosten der Überprüfung.

Datenschutz und Datensicherheit

(1) hyperCMS ist berechtigt aber nicht verpflichtet, alle vom Geschäftspartner übermittelten Daten, insbesondere von diesem im zur Verfügung gestellten Webspace abgelegte, zu überprüfen, eine Entgegennahme, ein Ablegen, eine Verarbeitung, eine Weiterleitung etc. zu verweigern und die Daten zu löschen, sofern dies gesetzlich erforderlich ist oder gerichtlich angeordnet wurde. Ebenso behält sich hyperCMS das Recht vor, allfällige von Dritten (beispielsweise Vertragspartnern des Geschäftspartners, Interessenten etc.) abgelegte Daten zu löschen, eine Weiterleitung oder eine Be- oder Verarbeitung zu verweigern. Jede Haftung von hyperCMS für allfällige Datenverluste ist ausgeschlossen.

(2) Zur Verrechnung, zum Betrieb und zur Aufrechterhaltung des technischen Standards, zum Schutz der eigenen Rechner und zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit des Verhaltens ist hyperCMS darüber hinaus berechtigt, in die abgelegten oder sonst übermittelten Daten Einsicht zu nehmen, das Zugriffsverhalten zu dokumentieren etc.

Der Geschäftspartner stimmt der Datenverarbeitung und -anwendung seiner Daten zu. Ein Widerruf dieser Zustimmung für die Zukunft ist jederzeit möglich. Bei Widerruf der Zustimmung werden allfällige Zugänge gesperrt und enden Nutzungsrechte unverzüglich. hyperCMS behält (insbesondere auch im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen) seine vollständigen Entgeltansprüche bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin.

(3) hyperCMS ergreift alle technisch zweckmäßigen und wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen, um die bei hyperCMS gespeicherten Daten gegen unberechtigten Zugriff zu schützen. hyperCMS ist jedoch nicht dafür haftbar, falls jemand sich widerrechtlich Zugang verschafft.

(4) Der Geschäftspartner verpflichtet sich, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und auf die Beachtung derselben durch seiner Sphäre zuzurechnende Personen (Geschäftskunden, User seiner Webpage etc.) zu achten. Soweit datenschutzrechtliche Genehmigungen erforderlich sind, wird er diese selbständig einholen. Er hält hyperCMS diesbezüglich schad- und klaglos.

(5) Jede Haftung von hyperCMS aus oder im Zusammenhang mit widerrechtlichen Eingriffen, der Verbreitung von Viren oder sonstigen Schädigungen aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der von hyperCMS eingeräumten Zugangsmöglichkeiten und Leistungen ebenso wie aus einer Löschung von Daten ist ausgeschlossen.

Nutzung

(1) Die Nutzung der von hyperCMS zur Verfügung gestellten Leistungen ist auf den direkten Geschäftspartner sowie dessen Erfüllungsgehilfen und Geschäftspartner beschränkt. Eine Nutzung durch weitere Personen, ist ausdrücklich untersagt.

(2) hyperCMS ist zur Kontrolle sämtlicher Inhalte der angebotenen öffentlichen Inhalte berechtigt aber nicht verpflichtet. Sofern die Inhalte der Seiten der Geschäftspolitik von hyperCMS sowie allgemeingültigen Maßstäben von Ethik und Moral widersprechen, ist hyperCMS berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Inhalte zu löschen. Dies gilt auch bei einem Verstoß gegen Gesetze, Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit und einer Gefährdung der Sittlichkeit. Der durch diese Löschung entstehende Aufwand und die damit verbundenen Kosten sind vom Geschäftspartner zu tragen.

(3) Technische Störungen, die durch den Geschäftspartner verursacht werden, können auf Kosten des Geschäftspartners behoben werden.

(4) Der Geschäftspartner ist verpflichtet, eine missbräuchliche Verwendung der Dienste zu unterlassen und zu unterbinden. Insbesondere jede Tätigkeit, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährden, oder die gegen Gesetze verstößt, ist untersagt.

(5) Der Geschäftspartner ist verpflichtet, geschäftsunfähigen Personen den Zugang zu den jeweiligen Inhalten des zur Verfügung gestellten Webspace nicht oder nur unter Aufsicht der jeweiligen gesetzlichen Vertreter zu gewähren. Eine unbefugte Nutzung des Inhaltes durch Dritte hat durch angemessene Maßnahmen unterbunden zu werden.

(6) Hinsichtlich aller Ansprüche, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch den Geschäftspartner ergeben, ist hyperCMS schad- und klaglos zu halten.

Gewährleistung, Haftungsbeschränkung

(1) hyperCMS stellt seine Leistungen nach dem jeweiligen wirtschaftlich sinnvollen Stand der Technik zur Verfügung. Der Geschäftspartner trägt die Verantwortung für die Endabnahme der Leistung vor Inproduktionsnahme. Es besteht daher kein Recht darauf, dass hyperCMS auftretende Fehler, die man in einem Test hätte feststellen können, nach Inproduktionsnahme kostenlos behebt. Aufgrund der Eigenart der IT-Branche ist eine ständige und fehlerfreie Verfügbarkeit der Leistungen nicht möglich. Bei bloß vorübergehender Leistungsstörungen bis zu einer Dauer von 72 Stunden ab schriftlicher Verständigung von hyperCMS durch den Geschäftspartner besteht kein Anspruch des Geschäftspartners welcher Art auch immer. Bei länger als 72 Stunden andauernden Leistungsstörungen werden die Ausfallszeiten in Form von Entgeltgutschriften abgegolten, die maximal die Höhe eines Quartalsentgeltes erreichen können. Im Falle von Leistungsstörungen infolge schadhafter oder fehlerhafter Hard- oder Software, die nicht von hyperCMS stammt, ist jede Verantwortung durch hyperCMS ausgeschlossen. Jeder Anspruch des Geschäftspartners oder Dritter, insbesondere auf Gewährleistung oder Haftung, die über die genannten Entgeltgutschriften hinausgehen, ist ausgeschlossen. Insbesondere findet keine Haftung von hyperCMS für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der Benutzung der zur Verfügung gestellten Leistungen statt. Jede Haftung für Folgeschäden ist gleichfalls ausgeschlossen. Der Geschäftspartner hat hyperCMS hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.

(2) Die Beweislast für einen Verstoß von hyperCMS trifft den Geschäftspartner. Eine allfällige Haftung - soweit sie im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich übernommen wurde - tritt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von hyperCMS ein. Allfällige Ansprüche durch den Geschäftspartner sind innerhalb von sechs Monaten (unabhängig von Kenntnis von Schaden und Schädiger) geltend zu machen.

(3) Soweit ein Mangel auftritt, der nicht (etwa aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung) durch obige Entgeltgutschriften abgegolten wird, kann hyperCMS den Mangel nach Wahl durch Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist beheben. Wandlung und Preisminderung durch den Geschäftspartner sind ausgeschlossen. Die zuvor angeführten Haftungsausschlüsse gelten jedenfalls.

(4) Eine Haftung von hyperCMS für Inhalte, Datenbestände, wie überhaupt jedes Verhalten, das aus oder im Zusammenhang mit Daten, Informationen, etc. gesetzt wird, ist ausgeschlossen.

(5) In keinem Fall haftet eine Partei unter etwaigen Umständen für Folgeschäden oder indirekte Schäden jeglicher Art, einschließlich und ohne Einschränkung auf entgangene Einnahmen oder Gewinne. hyperCMS haftet auch nicht für Ansprüche, dass eine der von den Diensten erbrachten Leistungen die Rechte an geistigem Eigentum Dritter verletzt, wenn die Verletzung auf Inhalten oder Materialien beruht, die der Kunde an hyperCMS geliefert hat. Abgesehen von Körperverletzung oder Tod, die durch Fahrlässigkeit einer Partei verursacht wurden, vereinbaren die Parteien ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen, dass die Gesamthaftung jeder Partei unter diesen Geschäftsbedingungen unter keinen Umständen die Höhe der an hyperCMS gezahlten Gebühren des vorangegangenen Zeitraums von drei Monaten oder zwanzigtausend Euro (25.000 EUR) übersteigt, je nachdem, welcher Wert niedriger ist.

(6) Keine der Parteien haftet für Verstöße gegen ihre Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt, die im Sinne dieser Geschäftsbedingungen einen Grund bedeuten, der außerhalb der angemessenen Kontrolle der betreffenden Partei liegt. Dies gilt nicht in Bezug auf eine Verpflichtung des Kunden zur Zahlung aus diesem Vertrag. Jede Partei teilt der anderen Partei mit, wenn sie Kenntnis von einem Ereignis höherer Gewalt erlangt. Diese Mitteilung enthält Einzelheiten zu den Umständen, die zu diesem Ereignis geführt haben. Wenn ein Verzug aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt länger als sechs Wochen andauert, ist die nicht in Verzug befindliche Partei berechtigt, die von diesem Ereignis betroffene Bestellung oder vertragliche Leistung zu kündigen.

Zustellungen

Zustellungen durch hyperCMS an den Geschäftspartner gelten als zugegangen, sofern sie an die jeweils zuletzt schriftlich bekanntgegebene Anschrift, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse oder technisch ähnliche Vorrichtung (z.B. SMS) gerichtet wurden. Die rechtzeitige Postaufgabe wahrt die Frist.

Konkurs, Ausgleichsverfahren, etc.

Wird über das Vermögen des Geschäftspartners ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines derartigen oder ähnlichen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, erfolgt bei Dauerschuldverhältnissen eine sofortige Auflösung des Vertragsverhältnisses. Jedenfalls ist hyperCMS berechtigt, eine Vertragsstrafe entsprechend dieser Geschäftsbedingungen zu verrechnen. Sämtliche Forderungen von hyperCMS werden unverzüglich fällig. Ein Anspruch des Vertragspartners oder des Masseverwalters auf Erbringung weiterer Leistungen durch hyperCMS erlischt. Selbiges gilt im Fall der Einleitung eines Reorganisationsverfahrens oder sonstiger ähnlicher insolvenzrechtlicher Schritte.

Einschränkungen bei der Offenlegung vertraulicher Informationen

Jede Partei:

(1) muss die im Zusammenhang mit dem Geschäft offenlegenden Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln ("vertrauliche Informationen"); und

(2) darf diese Informationen nur in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden.

Diese Bestimmung gilt nicht für Informationen, die:

(1) ohne Verschulden der empfangenden Partei der Öffentlichkeit allgemein zugänglich gemacht wird;

(2) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurde, ohne Zugang zu den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei zu haben;

(3) der empfangenden Partei auf nicht vertraulicher Basis von einer anderen Quelle als der offenlegenden Partei zur Verfügung gestellt wird, sofern dieser Quelle nicht untersagt ist, die Informationen durch eine vertragliche, rechtliche oder treuhänderische Verpflichtung an die empfangende Partei zu übertragen; oder

(4) von hyperCMS oder seinen Subunternehmern nur zur Verwendung in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen und unter einer Vertraulichkeitspflicht offengelegt wird. Die Parteien vereinbaren, dass alle Vertraulichkeitsverpflichtungen drei Jahre ab dem Datum der Offenlegung bestehen bleiben, und dass jede Partei auf Anfrage alle Dokumente und elektronischen Medien, die die vertraulichen Informationen der anderen Partei enthalten, einschließlich aller Kopien, zurücksendet oder vernichtet.

Sonstiges

(1) Der Geschäftspartner erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, durch hyperCMS in das öffentlich zugängliche Benutzerverzeichnis aufgenommen zu werden.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen schriftlich erfolgen.

(3) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer dieser Bestimmungen gilt eine dieser Bestimmungen im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen materiellem österreichischem Recht. Selbiges gilt für jede von hyperCMS abgeschlossene Vereinbarung oder Erklärung, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich das Gegenteil vereinbart wurde. Ausgenommen von dieser Geltungsvereinbarung sind allfällige Verweisungsnormen des österreichischen Rechts auf ausländisches Recht ebenso wie das UN-Kaufrecht; diese kommen nicht zur Anwendung.

(5) Für sämtliche Streitigkeit aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ebenso wie ihrem Zustandekommen oder ihrer Wirksamkeit, insbesondere auch der Wirksamkeit und dem Zustandekommen dieser Gerichtstandsvereinbarung vereinbaren die Vertragsparteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für Wien-Innere Stadt.

(6) Zahlungs- und Erfüllungsort ist Wien.

(7) Der Geschäftspartner erklärt, ein registrierter Unternehmer zu sein. Er haftet gegenüber hyperCMS für die Unrichtigkeit dieser Angabe. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Zutun des Geschäftspartners oder seiner Sphäre zuzurechnenden Personen einem Vertragsverhältnis mit einem Konsumenten zugrunde gelegt werden, gelten die Regelungen nur nach Maßgabe des KSchG.

(8) Soweit zulässig, gehen sämtliche Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der diesen zugrundeliegenden Vertragsbestimmungen auf Rechtsnachfolger über. Jede Rechtsnachfolge von seiten des Geschäftspartners bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von hyperCMS.

(9) Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der diesen zugrundeliegenden Vertragsvereinbarung gelten für mehrere Geschäftspartner zur ungeteilten Hand, wobei nach Wahl von hyperCMS die Inanspruchnahme aller oder einzelner erfolgen kann.

Noch Fragen?
Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen das bestmögliche Erlebnis auf unserer Website zu ermöglichen. Mehr info